GOLF-CART ORDNUNG
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Golf-Carts im Golf-Club Bergisch Land Wuppertal e.V.
- Die Nutzung der Golf-Carts erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Golf-Cart-Miete wird für eine Golfrunde (18-Loch) berechnet. Unmittelbar nach der Golfrunde ist der Schlüssel im Sekretariat abzugeben. Sollte das Sekretariat nicht mehr besetzt sein, werfen Sie den Schlüssel bitte in den Briefkasten vor dem Sekretariat
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Golf-Carts und die Benutzerhinweise in den Golf-Carts. Diese erhalten Sie bei Anmietung des Carts am Empfang.
- Die Benutzung der Golf-Carts ist ausschließlich für Personen gestattet, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Führung von PKW’s sind und sich in einem fahrtüchtigen Zustand befinden.
- Bei Nässe gilt, möglichst das Rough befahren und vor allem an Hanglagen vorsichtig fahren.
- Anweisungen der Hinweisschilder "CARTS" sind zu beachten sowie den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten.
- Grüns, Vorgrüns, Bunkern und Abschlägen dürfen nicht befahren werden. Es ist in jedem Fall ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
- Wege, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, dürfen nicht befahren werden. Ausgenommen ist der Weg zu Loch 1, der gesamte Parkplatz und die Querstraße an Loch 14, 15 und 16
- Schäden an Golf-Carts oder damit verursachte Schäden auf dem Gelände müssen umgehend im Clubsekretariat gemeldet werden.
- Der Cart-Mieter haftet für die durch ihn verursachten Schäden am Cart, Gelände, Gebäude, etc.
- Das Golf-Cart ist für max. 2 Personen zugelassen, es dürfen keine Trollies während der Fahrt mitgezogen werden.
Fahren Sie rücksichtsvoll und verhindern Sie personen- oder verkehrsgefährdende Situationen durch Umsichtigkeit. Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.