GOLF-CART ORDNUNG

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Golf-Carts im Golf-Club Bergisch Land Wuppertal e.V.

  1. Die Nutzung der Golf-Carts erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Die Golf-Cart-Miete wird für eine Golfrunde (18-Loch) berechnet. Unmittelbar nach der Golfrunde ist der Schlüssel im Sekretariat abzugeben. Sollte das Sekretariat nicht mehr besetzt sein, werfen Sie den Schlüssel bitte in den Briefkasten vor dem Sekretariat
  3. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Golf-Carts und die Benutzerhinweise in den Golf-Carts. Diese erhalten Sie bei Anmietung des Carts am Empfang.
  4. Die Benutzung der Golf-Carts ist ausschließlich für Personen gestattet, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Führung von PKW’s sind und sich in einem fahrtüchtigen Zustand befinden.
  5. Bei Nässe gilt, möglichst das Rough befahren und vor allem an Hanglagen vorsichtig fahren.
  6. Anweisungen der Hinweisschilder "CARTS" sind zu beachten sowie den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten.
  7. Grüns, Vorgrüns, Bunkern und Abschlägen dürfen nicht befahren werden. Es ist in jedem Fall ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
  8. Wege, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, dürfen nicht befahren werden. Ausgenommen ist der Weg zu Loch 1, der gesamte Parkplatz und die Querstraße an Loch 14, 15 und 16
  9. Schäden an Golf-Carts oder damit verursachte Schäden auf dem Gelände müssen umgehend im Clubsekretariat gemeldet werden.
  10. Der Cart-Mieter haftet für die durch ihn verursachten Schäden am Cart, Gelände, Gebäude, etc.
  11. Das Golf-Cart ist für max. 2 Personen zugelassen, es dürfen keine Trollies während der Fahrt mitgezogen werden.

Fahren Sie rücksichtsvoll und verhindern Sie personen- oder verkehrsgefährdende Situationen durch Umsichtigkeit. Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.